
FAQ
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Die Grundlaufzeit unserer Pachtverträge beträgt 30 Jahre. Zusätzlich bieten wir Verlängerungs-optionen an, um die Betriebslaufzeit der Sonnenfarm möglichst optimal zu gestalten.
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Selbstverständlich. Der Käufer tritt in den Pachtvertrag ein.
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Mit dem Bebauungsplan erhält die Fläche den Status eines „Sondergebiets PV“. Nach der Betriebszeit der Sonnenfarm geht der Status der Fläche wieder in den ursprünglichen Status zurück. Ackerfläche wird nicht zu Dauergrünland, sondern geht wieder in den Acker-Status zurück.
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Sonnenfarmen und Naturschutz ergänzen einander. Sonnenfarmen wirken sich positiv auf die Biodiversität, den Wasserhaushalt und die Bodenqualität aus. Siehe dazu auch die bne-Studie: "Solarparks - Gewinne für die Biodiversität".
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Die Pachtzahlung beginnt mit der Nutzung der Fläche durch Sonnenfarmen, also mit Baubeginn.
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Ja. Dies ist im Pachtvertrag explizit geregelt und wird über eine Rückbaubürgschaft abgesichert.
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Nur wenn Sie mögen. Wir freuen uns beispielsweise über Unterstützung in der Genehmigungsphase – mit Informationen aus Ihrer Gemeinde oder lokale Kontakte. Wenn Eigentümer die Grünpflege übernehmen wollen, sprechen wir gerne über einen entsprechenden Vertrag mit Ihnen.
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Für jede Phase des Vorhabens werden Sie feste Ansprechpartner von uns genannt bekommen. Wir freuen uns auf den Dialog – auch in unserem „Sonnenfarmer-Netzwerk“.
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Die Abrechnung der Pachteinnahmen in der Steuererklärung liegt in Ihrer Verantwortung. Für alles andere, insbesondere für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage sind wir verantwortlich.
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Unsere Strategie ist es, den Betrieb der Sonnenfarm langfristig zu übernehmen und damit langfristig der Ansprechpartner für Sie und die Gemeinde zu sein.
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Neben der langfristigen und sichern Pachtzahlung, wirkt sich eine Sonnenfarm positiv auf den Naturschutz aus, sorgt für Zusatzeinnahmen bei der Gemeinde und erlaubt die einfache Beteiligung von Gemeindebürgern an der Energiewende mittels einer lokalen Sonnenfarm.